Grund- und Mittelschule Altomünster

Grund- und Mittelschule Altomünster

Schuleinschreibung

Liebe Eltern unserer neuen Erstklasskinder,

wir freuen uns darauf, Sie und Ihr Kind im kommenden Schuljahr 2024/25 bei uns begrüßen zu dürfen.

Allgemeine Informationen finden Sie unter https://www.km.bayern.de/eltern/schularten/grundschule.html

Wir sind froh darüber, dass wir in diesem Jahr wieder auf altbewährten Wegen gehen können, die ein gegenseitiges Kennenlernen ermöglichen und Ihren Kindern den Übergang in die Grundschule erleichtern sollen. Insbesondere freuen wir uns darauf, den Schulhausrundgang, die Schnupperstunden im Unterricht und auch die Schuleinschreibung wieder im herkömmlichen Sinne durchzuführen.

Wissenswertes über das Thema „Schulfähigkeit“

Ein Kind gilt als schulfähig, wenn es körperlich, geistig-seelisch und sozial so weit entwickelt ist, dass es am Unterricht erfolgreich teilnehmen kann. Kinder können auch vorzeitig aufgenommen oder zurückgestellt werden – je nach individuellem Entwicklungsstand des Kindes. Die Entscheidung trifft jeweils die Schulleitung. Sie stützt sich dabei auch auf die Aussagen des Kindergartens und die Überprüfung der Schulfähigkeit durch eine erfahrene Lehrkraft. In Zweifelsfällen können Schularzt, Schulpsychologe, Beratungslehrer und weitere Beratungsdienste beteiligt werden.

Bei Fragen nehmen Sie Kontakt mit unserer Grundschullehrerin und Schulpsychologin, Frau Wolf, über schulpsychologie-erdweg@lra-dah.bayern.de auf.

Einschulungskorridor

Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden, wird seit dem Schuljahr 2019/2020 ein Einschulungskorridor eingeführt. Die Eltern entscheiden nach Beratung und Empfehlung durch die Schulen frei, ob ihr Kind zum kommenden Schuljahr oder erst ein Jahr später eingeschult wird.

Die Bayerische Staatsregierung hat am 25. Januar 2019 die dafür vorgesehene Änderung des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) beschlossen. Wenn die Erziehungsberechtigten die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschieben möchten, müssen sie das der Schule Altomünster bis spätestens 10. April 2024 schriftlich mitteilen. Dabei steht die Schule den Eltern bei ihrer Entscheidung mit Beratung und Empfehlung zur Seite und nimmt Kontakt auf. Auf dieser Grundlage entscheiden die Eltern dann frei, ob ihr Kind zum kommenden oder zum nächsten Schuljahr eingeschult wird. Eine Verlängerung der Frist ist – auch im Hinblick auf das weitere Verfahren und den Klassenbildungsprozess – nicht möglich.

(Quelle:  KMS vom 1.2.2019) https://www.km.bayern.de/eltern/meldung/6388/kultusministerium-stellt-einschulungskorridor-und-haushaltsplan-201920-vor.html

 „Kann-Kinder“

In Bayern gilt seit dem 1. August 2010, dass alle Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, schulpflichtig sind. Das bedeutet, dass Oktober-, November- und Dezembergeborene nicht eingeschult werden müssen. Ihnen wird aber aus dieser Regelung kein Nachteil erwachsen, denn der Wunsch der Eltern nach einer vorzeitigen Einschulung wird hier in besonderem Maße berücksichtigt. Die letzte Entscheidung über eine Aufnahme in die Schule trägt die Schulleitung. Auf Antrag besteht die Möglichkeit, die sogenannten „Kann-Kinder“ einzuschulen.

 

Möglichkeiten der Betreuung in einer unserer Ganztagesklassen:

Bereits ab der ersten Jahrgangsstufe haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind für den gebundenen Ganztagszug anzumelden.

Sehen Sie sich hierzu die Ganztagsangebote an der Grund- und Mittelschule Altomünster an.

 Möglichkeiten der zusätzlichen Betreuung nach dem Ganztagszug:

Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, Ihr Kind im Anschluss an eine Ganztagesklasse (ab 15:30 Uhr) und in den Ferien kostenpflichtig betreuen zu lassen, wenn Ihr Kind in der Schülerbetreuung angemeldet ist.

 

Möglichkeiten im Rahmen einer Mittagsbetreuung:

Sie können im Anschluss an eine Halbtagesklasse eine Mittagsbetreuung kostenpflichtig buchen.

  • kurze Mittagsbetreuung bis 14.00 (ohne Hausaufgabenbetreuung)
  • verlängerte Mittagsbetreuung bis 15:30
  • lange Mittagsbetreuung bis 17:00

Homepage der Schülerbetreuung Altomünster

 

Offizielle Anmeldeunterlagen zur Schuleinschreibung an der GS Altomünster

  • Anmeldeblatt Grundschule
  • Brief „Religion“ an alle neuen Kinder der ersten Klassen
  • Antrag zur Wahl des Religionsunterrichts
  • Antrag auf Teilnahme am katholischen oder evangelischen Religionsunterricht
  • Einwilligung in die Veröffentlichung personenbezogener Daten
  • Erreichbarkeit in Notfällen
  • Wichtige medizinische Informationen zu meinem Kind
  • Belehrung Infektionsschutzgesetz
  • Merkblatt Schulunfall
  • MVV Erfassungsbogen
  • Teilnahme an Gottesdiensten und Andachten
  • Antrag für Aufnahme in eine Ganztagesklasse

 

Diese Unterlagen haben Sie bereits am Informationsabend oder per Post erhalten.

Bitte denken Sie daran, das Geheft vollständig ausgefüllt möglichst bald in den Schulbriefkasten einzuwerfen und die erforderlichen Originale (siehe Anschreiben zu den Anmeldeunterlagen) zur Schuleinschreibung am 12.03.2024 mitzubringen!

 

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