Liebe Eltern,
anbei eine Zusammenfassung für Sie aus dem aktuellen Hygieneplan (Punkt 14) zum Vorgehen bei einer (möglichen) Erkrankung in der aktuell geltenden Stufe 3:
Bei leichten, neu aufgetretenen, nicht fortschreitenden Symptomen (wie Schnupfen ohne Fieber und gelegentlicher Husten) ist ein Schulbesuch erst unter den folgenden Bedingungen möglich.
- Mittelschule: Der Schüler/die Schülerin muss mindestens 24 Stunden symptomfrei sein und zusätzlich ist die Vorlage eines negativen Tests auf Sars-CoV-2 oder eines ärztlichen Attests (=“Gesundschreibung“) erforderlich
- Grundschule: Die Vorlage eines negativen Tests auf Sars-CoV-2 oder eines ärztlichen Attests (=“Gesundschreibung“) ist erforderlich (aber nicht zwingend Symptomfreiheit).
Kranke Schüler in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht in die Schule.
- Bei Stufe 3 ist für eine Wiederzulassung zum Schulbesuch an alle Schularten zusätzlich zu der Symptomfreiheit von 24 Stunden die Vorlage eines negativen Tests auf Sars-CoV-2 oder eines ärztlichen Attests (=“Gesundschreibung) erforderlich.
Bitte legen Sie das ärztliche Attest (=“Gesundschreibung) oder das negative Testergebnis am ersten Tag des Schulbesuchs nach Erkrankung unaufgefordert bei der Klassenleitung vor.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung,
Ihr Schulleitungsteam